Kinderkirche und Corona – Empfehlungen nach dem 24. April 2022
Seit dem 25. April 2022 haben die Bestimmungen zur Maskenpflicht und zum Mindestabstand nur noch empfehlenden Charakter. Das gilt auch für den Kindergottesdienst. Wie vor Ort mit diesen Empfehlungen umgegangen wird, entscheidet der Kirchengemeinderat. Um sicher zu sein, was vor Ort gilt, bitte mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der Kirchengemeinde kurz absprechen.