11.30 – 12.30 Uhr // „Hier stehe ich – in wessen Auftrag?“

Prof. Dr. Tilman Schröder, Uni Hohenheim, Hochschulpfarrer Stuttgart-Mitte

Ein Rückblick darauf, wie Martin Luther das „Amt der Verkündigung“ verstanden hat, hilft uns heute dabei, Aufgabe und Auftrag der Mitarbeitenden im Kindergottesdienst genauer zu verstehen.

Luthers Rede vom „Allgemeinen Priestertum aller Gläubigen“ bedeutete in der Reformationszeit zunächst einmal seine Absage an den besonderen „geistlichen Stand“ des geweihten Priesters. Für Luther waren alle getauften Christen gleichermaßen Priester und Bischöfe. Dennoch sollte nicht jeder in der Gemeinde öffentlich verkündigen dürfen.

Denn kurzgesagt: Wenn jeder predigt, gibt’s Chaos. … Wenn keiner predigt, auch!

So stellte Luther neben das „Allgemeine Priestertum“ eine besondere evangelische Amtslehre.

500 Jahre später hat sich das Bild von Gemeinde verändert und haben sich die Formen der Verkündigung vervielfacht. Dazu gehört nicht zuletzt der Kindergottesdienst.

Was sagt der Rückblick auf Gedanken Luthers für uns heute?

Veranstaltungsort: Hospitalhof, EG, Tagungsraum Karl Gerok
Veranstaltungsformat: Referat mit Aussprache
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