Mitgliederversammlung

Nach Vereinsrecht muss der Württ. Evang. Landesverband für Kindergottesdienst einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung durchführen. Bei der Mitgliederversammlung wird aus der Arbeit des Landesverbandes und des Hauses der Kinderkirche berichtet. Die Mitgliederversammlung hat ihren festen Ort bei der Kindergottesdienst Landeskonferenz.
Eingeladen werden zu dieser Versammlung die Delegierten aller Mitgliedskinderkirchen. Jede Kinderkirche, die Mitglied im Landesverband ist, kann eine/n Delegierte/n entsenden. Bei der Mitgliederversammlung berichtet der Landesverband über seine Arbeit und informiert über das Haus der Kinderkirche.
Alle fünf Jahre wird durch die Mitgliederversammlung ein neuer Landesausschuss gewählt. Die nächste Wahl erfolgt im Jahr 2016 bei der Landeskonferenz in Stuttgart.

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