Im Regelfall ist jede Kinderkirche Teil des Württembergischen Evangelischen Landesverbands für Kindergottesdienst e.V. und kann über eine/n angemeldete/n Vertreter/in (mind. 16 Jahre) mitdiskutieren.
Programm der Mitgliederversammlung:
Vorstellung der Kandidierenden für den Landesausschuss und Wahl