13.00 – 14.15 // Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Jede/r kann kommen. Im Regelfall ist jede Kinderkirche Teil des Württembergischen Evangelischen Landesverbands für Kindergottesdienst e.V. und kann über eine/n angemeldete/n Vertreter/in (mind. 16 Jahre) mitdiskutieren. Programm der Mitgliederversammlung: Vorstellung der Kandidierenden für den Landesausschuss und Wahl Satzungsänderung Bericht zur Arbeit des Landesverbandes Informationen aus dem Haus der Kinderkirche Neues vom […]